Transparenz- und Comlianceregeln

Der Caritasverband für Stadt und Landkreis Goslar e.V. handelt nach den Transparenz- und Complianceregeln handelt, wie sie z.B. in der Arbeitshilfe 182  „Soziale Einrichtungen in katholischer Trägerschaft und Aufsicht „( 2. Auflage 2014)  und in den „Transparenz- und Compliancestandards der BAG Freie Wohlfahrtspflege“  ( 15.12.20202) niedergelegt sind.

Transparenz- und Compliancestandards der BAGFW  

Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege auf Bundesebene verpflichten sich zur Einhaltung der nachstehend aufgeführten Transparenz- und Compliancestandards. Sie wirken darauf hin, dass diese Standards auch in ihren Untergliederungen zur Anwendung kommen. Dabei ist eine angemessene Relation von Transparenzanforderungen und Größe zu berücksichtigen. Darüber hinausgehende einzelverbandliche Transparenz- und Compliancestandards sind möglich. 


Die Standards werden mit dem Ziel ihrer Weiterentwicklung einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen. 

 

Die Caritas Goslar wendet diese Transparenz- und Compliancestandards an: 

 

Transparenz 


1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr 

Siehe Seite "Satzung"

2. Vollständige Satzung oder Gesellschaftervertrag sowie weitere wesentliche Dokumente, die Auskunft darüber geben, welche konkreten Ziele verfolgt und wie diese erreicht werden (z.B. Vision, Leitbild, Werte, Förderkriterien) 
Siehe Seite "Satzung


3. Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft, sofern es sich um eine solche Körperschaft handelt  

 

07.12.2022
Siehe Seite: " Vereinsregisterauszug+Gemeinnützigkeitserklärung"


4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger (z. B. Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsorgane)  
Siehe Seite: "Vereinsregisterauszug+Gemeinnützigkeitserkärung


5. Bericht über die Tätigkeiten im Berichtszeitraum: zeitnah, verständlich und so umfassend, um mit einem vertretbarem Aufwand Außenstehenden einen guten und anschaulichen Eindruck von wesentlichen Tätigkeiten der Organisation zu vermitteln (z. B. Kopie des Berichts, der jährlich gegenüber der Mitglieder- oder Gesellschafterversammlung abzugeben ist) 

 

Auszug aus der Niederschrift der Mitgliederversammlung vom 27.10.2022: 

3.Bericht des Vorstandes und der Geschäftsführung 

Herr Sladek trägt den Bericht der Vorstandes vor, besondere hervorzuheben neben den bisher 11 Sitzungen im Jahr 2021 und 2022 ist die Vorstandsklausur vom 30.4.2022, die sich mit der Zukunftsperspektive  Ziele und Struktur des Verbandes beschäftigte. Als Arbeitsebene neu eingeführt wurde der regelmäßige, etwa monatliche, Jour Fix als Zoom-Konferenz zwischen den beiden Vorsitzenden und der Geschäftsführung. 

 

Der Jahresempfang am 13.56.2022 mit Bischof Wilmer war ein vielbeachtetes Ereignis.  

Die Caritas Goslar ist Mitträger der Goslarschen Höfe, ein Vorstandsmitglied ist dort turnusgemäß aktuell Vorsitzender im Aufsichtsrat.  

 

 Herr Pleyer trägt den Bericht der Geschäftsführung vor: Der Zeitraum seit der letzten Mitgliederversammlung im Juni 2021 war geprägt durch Corona – vor allem im 1 Halbjahr 2022 als etwa ¼ der Kolleg:innen erkrankt ist. Weiterhin mussten die Maßnahmen „Elterncafe“,“Indico“, „Kaleidoskop“ und Kreativhof 20 geschlossen werden – zum Teil wegen Auslaufen von Bewilligungen und geänderter Rahmenbedingungen, zum Teil durch Kürzungen. Aufgegeben wurden die Standort „Grauhof“ und „Clausthal-Zellerfeld“, neu bezogen wurde der Standort „Mauerstr.4- Goslar“ durch die Caritas, bei gleichzeitiger Einstellung des Goslarer Allerleis. Es kam deswegen Ende 2021 zu einem Personalabbau von fünf Stellen.  Zum 1.7.2022 konnte das Projekt Stromsparcheck mit sechs Mitarbeiterinnen gestartet werden. Sogenannte „Checker“ beraten Haushalte mit geringem Einkommen zu Strom und Wassersparmöglichkeiten, es werden durch die Bundesregierung finanzierte Sparartikel eingebaut. Die mögliche Ersparnis pro Haushalt und Jahr beträgt 140 € - Geld, dass die Menschen dringend gebrauchen können.  


6. Personalstruktur: 

Anzahl der hauptberuflichen Mitarbeitenden, Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte, Freiwilligendienstleistende; Angaben zu ehrenamtlichen Mitarbeitenden. 


Stand 01.04.2023: 74 Hauptamtliche ( davon 1 Auszubildenden), 5 Honorarkräfte, 3 geringfügige Beschäftigte, 15 Ehrenamtliche 


7. Mittelherkunft: Angaben über sämtliche Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen- / Ausgaben- oder Gewinn- und Verlustrechnung, aufgeschlüsselt nach Mitteln aus dem ideellen Bereich (z.B. Spenden, Mitglieds und Förderbeiträge), öffentlichen Zuwendungen, Einkünften aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb und / oder der Vermögensverwaltung 
Siehe Seite "Bilanz"


8. Mittelverwendung: Angaben über die Verwendung sämtlicher Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen- und Ausgaben- oder Gewinn und Verlustrechnung sowie der Vermögensübersicht bzw. der Bilanz. Bis spätestens zwölf Monate nach Ablauf eines Geschäftsjahres wird eine vollständige, aussagekräftige und geprüfte Rechnungslegung über das Geschäftsjahr vorgelegt. 
Siehe Seite "Bilanz"


9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten, z. B. Mutter- oder Tochtergesellschaft, Förderverein, ausgegliederter Wirtschaftsbetrieb, unmittelbare Partnerorganisation

  
Goslarer Allerlei gGmbH (100%) - die Tätigkeit der Gesellschaft ruht seit Anfang 2022

 

Goslarsche Höfe Inklusionsbetrieb gGmbH (50%) -  www.goslarsche-hoefe.de

 

10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung (incl. Beiträge, Leistungsentgelte, Gebühren, Projektmittel, Spenden, etc.) mehr als zehn Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen. Angaben zu entsprechenden Spenden von natürlichen Personen werden nach Zustimmung derselben veröffentlicht, in jedem Fall aber als „Großspenden von Privatpersonen“ gekennzeichnet. 
 

Jobcenter Goslar, Stadt Goslar , Land Niedersachsen, Nbank (ESF), Landkreis Goslar

Großspenden: keine 


Compliance 


11. Es gibt angemessene Leitungs- und Aufsichtsstrukturen, in denen eindeutig geregelt ist, wer zu Entscheidungen und Vertretungen befugt ist. Durch die klare Trennung von Leitung und Aufsicht werden beide Funktionen wirksam wahrgenommen und Interessenkonflikte vermieden. Die Aufgaben und Kompetenzen der Leitungs- und Aufsichtsorgane sind in der Satzung und entsprechenden Geschäftsordnungen geregelt. Das Aufsichtsorgan verfügt über die erforderlichen Qualifikationen und ist bei seiner Arbeit zu unterstützen.  - JA 

12. Es gibt Strukturen und Prozesse, die eine angemessene Planung, Akquise/Beschaffung, Durchführung und Kontrolle der Mittelverwendung gewährleisten. Mittel werden ausschließlich nur für die angegebenen Zwecke und die damit verbundenen notwendigen Verwaltungsausgaben eingesetzt. Die Verwendung der Mittel folgt den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Wirksamkeit.  - JA 

13. Bei den Vergütungen werden der Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation und Verantwortung der jeweiligen Position und der branchenübliche Rahmen berücksichtigt. Für öffentlich geförderte Stellen gilt das Besserstellungsverbot gemäß § 44 BHO. 

Externer Link: Arbeitshilfe 182  "Soziale Einrichtungen in katholischer Trägerschaft und Aufsicht"